Gesellschaft und Politik

Wie kann man seine Erbfolge regeln?

Wenn man die 50 überschritten hat, beschäftigt man sich manchmal auch mit dem Gedanken des eigenen Ablebens.

Und eng mit dem eigenen Tod ist auch die Frage verbunden, ob und in welcher Form man seine letzten persönlichen Angelegenheiten regeln soll.

Nicht einmal die Hälfte der Deutschen besitzt ein Testament. Die Gründe für die Scheu, die eigene Vermögensnachfolge zu regeln, sind vielfältig. Viele wollen sich nicht mit dem Tabuthema „Tod“ beschäftigen. Zuweilen mag es auch bequemer sein, die Regelung der eigenen Erbfolge den gesetzlichen Regelungen zu überlassen.

Dabei übersehen potentielle Erblasser aber vollkommen, dass mit einer geschickten Erbfolgeregelung in einem Testament nicht nur viel für eine friedliche Abwicklung der Erbschaft getan werden kann, sondern der Erblasser seinen Erben durch zweckentsprechende Anordnungen in seinem letzten Willen im Einzelfall auch eine Menge Erbschaftsteuer sparen kann.

Dabei hat der Erblasser verschiedene Möglichkeiten, der Nachwelt seinen letzten Willen zu hinterlassen.

Am einfachsten: Das private Einzeltestament

Unkompliziert und einfach ist die Regelung der Erbfolge durch ein privat erstelltes Einzeltestament.

Diese Form des letzten Willens kostet nichts und kann vom Erblasser im Bedarfsfall auch jederzeit wieder abgeändert oder widerrufen werden.

Dem Erblasser stehen bei einem privaten Testament alle Instrumente zur Verfügung, die das Erbrecht in Deutschland bietet. Er kann Erben einsetzen, Personen enterben, ein Vermächtnis aussetzen, einen Testamentsvollstrecker benennen oder auch seinem Erben eine Auflage machen.

Mit Kosten verbunden: Das notarielle Testament

Wenn der Erblasser bei der Formulierung seines letzten Willens unsicher ist, kann er sich jederzeit Unterstützung bei einem Notar holen.

Ein notarielles Testament ist nicht zwingend besser oder sicherer als ein privat erstelltes Testament.

Der Notar sorgt aber in aller Regel dafür, dass der letzte Wille des Erblassers so umgesetzt wird, dass das Testament am Ende auch wirksam ist.

Im Gegenzug verlangt der Notar für seine Dienstleistung aber auch ein Honorar. Dieses kann, je nach Nachlasswert, durchaus üppig ausfallen.

Wenn man sich binden will: Der Erbvertrag

Neben einem Testament sieht das Erbrecht in Deutschland als weitere Möglichkeit der Erbfolgeregelung den Erbvertrag vor.

An einem solchen Erbvertrag sind immer mindestens zwei Personen beteiligt. Mit einem Erbvertrag hat man die Möglichkeit, die eigene Erbfolge bindend zu regeln.

Aus einem Erbvertrag kann der Erblasser nicht mehr ohne weiteres wieder aussteigen.

Und ein Erbvertrag kostet wiederum Geld: Ein Erbvertrag ist nur dann wirksam, wenn er von einem Notar beurkundet wurde. Beachtet der Erblasser diese Formvorgabe nicht, ist der komplette Erbvertrag unwirksam.

 

Hinweis: Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Gastartikel. Der Autor ist Rechtsanwalt Dr. Georg Weißenfels (weissenfels [AT] onlinehome [PUNKT] de). Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Kommentaren und Anregungen direkt an den Autor.