Gesundheit und Sport

Nahrungsergänzungsmittel für Senioren

Nahrungsergänzungsmittel für Senioren haben in den letzten Jahren eine große Hausse erlebt. Die Vitamine und Mineralstoffe in hoch konzentrierter Form meist Tabletten bzw Pulver) finden regem Absatz nicht ausschließlich bei Athleten sondern auch und gerade bei älteren Menschen, die sich gesundernähren möchten. Doch was steckt tatsächlich hinter dem Wort ‚Nahrungsergänzungsmittel für Senioren‘ und bringen die Pillen und Pülverchen tatsächlich etwas?

Beispiele für Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmittel

Neben Vitaminen, Minerale und Spurenelementen sind in Nahrungsergänzungsmittel für Senioren hauptsächlich leistungsfördernde Stoffe, ergogene Stoffe, enthalten.

Ergogene Stoffe sollen der Aufwertung der Energieversorgung, Vermehrung von Muskelgewebe oder Vermeidung sportbedingter Schäden an den Zellen dienen. Allerdings fehlt bis heute jeglicher wissenschaftliche Beweis für die Wirkung dieser Stoffe. Zudem sind schwere Nebenwirkungen bei der Einnahme solcher Nahrungsergänzungsmittel für Senioren nie auszuschließen.

Zu den leistungsfördernden beziehungsweise ergogenen Stoffen zählen unter anderem:

  • Kreatin (soll schneller mehr Kraft zur Verfügung stellen, Kreatin wird vom Körper selbst in Leber, Niere sowie Bauchspeicheldrüse gebildet)
  • L-Carnitin (wird in Leber, Niere und Gehirn gebildet und dient der Energiegewinnung aus Fett. L-Carnitin wird nicht verbraucht, sondern immer wieder verwendet. Daher ist eine Extra-Zufuhr von L-Carnitin keinesfalls notwendig)
  • Aminosäuren wie Arginin, Ornithin, Glutamin oder Tryptophan sowie BCAA (sollen muskelaufbauend wirken)
  • CLA (konjugierte Linolsäure. Soll Fettanteil ab- und Muskelanteil aufbauen)
  • Taurin (Soll Herz-Kreislaufsystem bestärken, kann vom Organismus in ausreichender Menge selbst hergestellt werden)
  • Pflanzliche Drogen und Extrakte wie bspw. Guarana (Wirkstoff Koffein), Ephedrin im Heilkraut Ma Huang (sollen anregend und stimulierend sowie zum Teil gewichtsreduzierend wirken)
  • Phosphatsalze, Alkalisalze und Coenzym Q 10 (sollen ganz besonders bei Kurz- und Langstreckenläufern eine Steigerung der Leistung bewirken und eine Milchsäurebildung verhindern)

Sind Nahrungsergänzungsmittel für Senioren essenziell?

Im Grundsatz sind Nahrungergänzungsmittel für einen Menschen, der sich ausgewogen ernährt, keineswegs notwendig. Auch eine einseitige, nicht ausgewogene Ernährung kann durch Nahrungsergänzungsmittel für Seniorenn keineswegs ausgeglichen werden. In bestimmten Momenten kann eine gezielte Ergänzung der Nahrung mittels einzelner Nährstoffe angemessen sein. Diese Situationen sind in Deutschland doch recht selten.

Definition Nahrungsergänzungsmittel

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) definiert Nahrungsergänzungsmittel im Jahr 2008 folgendermaßen:

„Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie sind dazu bestimmt, die normale Ernäh-
rung zu ergänzen. Nahrungsergänzungsmittel können eine breite Palette von Nährstoffen
oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung enthalten.
Dies können zum Beispiel Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Aminosäuren, Ballast-
stoffe, Pflanzen oder Kräuterextrakte sein, die entweder einzeln oder in Kombination in kon-
zentrierter Form zugesetzt werden. Nahrungsergänzungsmittel werden in dosierter Form,
zum Beispiel als Tabletten, Kapseln, Dragees aber auch als Pulver und Flüssigkeiten zur
Aufnahme in kleinen abgemessenen Mengen angeboten. Nahrungsergänzungsmittel sind im
Unterschied zu Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs mit einer Verzehrsempfehlung ver-
sehen und tragen weitere spezifische Hinweise für Verbraucher, z.B. dass sie außerhalb der
Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind. Die Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungs-
mitteln dürfen per Definition nicht pharmakologisch wirken. Hat ein solches Produkt pharma-
kologische Wirkungen, handelt es sich um ein – zulassungspflichtiges – Arzneimittel.“

Mit Ausnahme von Vitamin A und Vitamin D, die schon in kleineren Dosen Schäden anrichten können, werden Vitaminpräparate, die die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) vorgeschlagene Dosis pro Tag um mehr als das 3-fache übersteigen, als Arzneimittel angesehen. Bei Minerale reicht schon die Überschreitung um die einfache Menge, um sie als Medikament zu deklarieren.

Bleiben die Nahrungsergänzungsmittel darunter, fallen Sie unter das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) und sind dann nicht, wie Arzneimittel, registrierungs- bzw zulassungspflichtig.

 

 

 

 


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